Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1975 - 5 ER 300.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2309
BVerwG, 13.03.1975 - 5 ER 300.75 (https://dejure.org/1975,2309)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1975 - 5 ER 300.75 (https://dejure.org/1975,2309)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1975 - 5 ER 300.75 (https://dejure.org/1975,2309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Interessenlage des Antragstellers - Prüfung der Rechtmäßigkeit

Papierfundstellen

  • FamRZ 1975, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15

    Zur gewerblichen Anordnung der Fassadengestaltung einer Spielhalle

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11

    Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb b e s o n d e r e r U m s t ä n d e bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - Az.: V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - Az.: 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3a VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 - und Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - Az.: V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - Az.: 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2022 - 1 M 110/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer eisenbahnrechtlichen

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 - und Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, jeweils juris ).
  • VG Saarlouis, 01.06.2005 - 3 F 11/05
    Bei dieser Regelwertung kann es jedoch dann nicht bleiben, wenn gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ernstliche Zweifel bestehen (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO entspr.) und zudem im Einzelfall ein über das "normale" Maß hinausgehendes außergewöhnliches Privatinteresse an der Aussetzung der Vollziehung anzuerkennen ist, was dann der Fall ist, wenn dem Betroffenen ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht oder der Sofortvollzug für ihn eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03,1975 - 5 ER 300.75 -, Buchholz 436.36, Nr. 1 zu § 37 BAföG; OVG Saarlouis, Beschluss vom 02.05.1989 -1 Q 3/89 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht